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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Obsthaus Haller GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Obsthaus Haller GmbH, 1230 Wien, Kronfußgasse 62, FN 399650x nachfolgend Obsthaus genannt.
1 Allgemeines
1.1 Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Obsthaus, auch zukünftige, erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obsthaus Haller GmbH. Andere Bedingungen, insbe- sondere AGB’s, sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese ausdrücklich durch das Obsthaus schriftlich anerkannt werden. Mit einer Auftragserteilung an Obsthaus bzw Entgegennahme eines Auftrags von Obsthaus, hat der Auftraggeber/Vertragspartner diese Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
1.2 Ein Schweigen zu Bedingungen des Auftraggebers und die vorbehaltlose Ausführung der Bestellung durch das Obsthaus oder die Annahme der Gegenleistung bedeuten in keinem Fall eine Zustimmung zu den Bedingungen des Auftraggebers. Vertragsabschlüsse oder sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.3 Mit der ersten Geschäftsaufnahme erklärt sich der Auftraggeber/Vertragspartner mit den Obsthaus-AGB’s einverstanden und bestätigt mit seiner ersten Bestellung, dass er Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist. Obsthaus schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG.
2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Obsthaus-Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
2.2 Die Bestellung des Kunden stellt das Angebot im Rechtssinn dar, das von Obsthaus durch Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware angenommen werden kann.
2.3 Bestellungen werden grundsätzlich in Schriftform angenommen oder abgelehnt. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden, insbesondere Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist eine Versendung per Email ausreichend.
2.4 Obsthaus stellt seinen Kunden ein Online-Bestelltool zur Verfügung. Dieses – insbesondere das Klicken auf den Bestell-Button – kommt im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform einer schriftlichen Bestellung gleich. Für Fehleingaben und daraus resultierende Fehlbestellungen haftet der Kunde.
2.5 Bei Abschluss eines mündlichen oder fernmündlichen Kaufvertrages oder über das Online-Bestelltool ist der Inhalt des schriftlichen Bestätigungsschreibens (Auftragsbesätigung) maßgebend, sofern
der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Durch die Unterschriftsleistung des Auftraggebers am Lieferschein wird der mündlich erteilte Auftrag ebenso bestätigt.
2.6. Angaben von Obsthaus zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewicht, Maße, Gebrauch) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zu einem besonders vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3 Preise, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Obsthaus-Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lie- ferumfang und verstehen sich in Euro.
3.2 Die Rechnungslegung an den Auftraggeber/Vertragspartner erfolgt nach erbrachter Leistung. Bei einem langfristigen Vertragsverhältnis wird ein Rechnungslegungsrythmus vereinbart. Das Zahlungsziel für Obsthaus-Rechnungen beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang.
3.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmengs- geschäfte berechnet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt. Darüber hinaus sind sämtliche Mahn- und Inkassogebühren bzw. Kosten anwaltlichen Einschreitens vom Auftraggeber zu tragen. Bei Verzugseintritt ist Obsthaus darüber hinaus berechtigt, seine Leistungen zurück zu behalten bzw. vom Vertrag zurück zu treten. Dabei hat der Auftraggeber sämtliche dem Obsthaus dadurch entstehenden Kosten sowie den Gewinnentgang zu ersetzen.
3.4 Obsthaus behält sich das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich mindern.
3.5 Die von Obsthaus gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden im Eigentum von Obsthaus. Verpfändungen oder Sicherungs- übereignung der Ware von Obsthaus ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes untersagt.
4 Lieferung, Leistungserbringung, Gewährleistung
4.1 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
4.2 Obsthaus ist stets berechtigt, die Bestellungen des Kunden in Teillieferungen auszuführen, wenn die Verrechnung allfälliger Mehrkosten unterbleibt.
4.3 Leistungen können nach Wahl von Obsthaus durch eigene Mitarbeiter oder durch selbständige Dritte im Auftrag von Obsthaus erbracht werden.
4.4 Obsthaus haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen,soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Obsthaus nicht zu vertreten hat, wie zB Transportverzögerungen, Streiks, Man- gel an Rohstoffen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten. Sofern solche Ereignisse Obsthaus die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich ma-
chen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Obsthaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder ver- schieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leis- tung nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Obsthaus vom Vertrag zurück treten.
4.5 Mehrweggebinde und Euro-Tauschpaletten erhält der Kunde nur leihweise für den Transport der ge- kauften Ware und sind vom Auftraggeber Zug um Zug, jedoch spätestens nach 7 Tagen in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene oder schadhaft zurückgegebene Mehrweg- gebinde und Tauschpaletten ist vom Auftraggeber jeweils der handelsübliche Pfandbetrag an Obsthaus zu ersetzen.
4.6 Lieferungen sind durch den Auftraggeber unverzüglich nach Übernahme auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Mängelrügen sind am Tag der Übernahme schriftlich inklusiver Fotos der beanstandeten Ware zu erstatten. Die beanstandete Ware ist zur Untersuchung oder durch einen von dieser bestellten Sachverständigen mindestens 2 Werktage bereit zu halten.
4.7 Mängel die rechtens sind, können nach Wahl von Obsthaus durch Nachbesserung oder Nachliefe- rung behoben werden. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand verursachen, kann sie durch Obsthaus verweigert werden und im Gegenzug durch eine Preisminderung kompensiert werden.
4.8 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen. Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblichen Abweichungen von einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine mengenmäßige Abweichung von +/- 10% stellt keine erhebliche Abweichung dar. Im Falle der unbe- rechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Obsthaus berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
4.9 Sämtliche an uns gelieferte Waren müssen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obsthaus Haller GmbH den österreichischen lebensmittelgesetzlichen Bestimmungen idgF. insb. dem Lebensmittelgesetz (LMG), dem Österreichischen Lebensmittelbuch (ÖLMB), der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) entsprechen sowie GlobalGAP zertifiziert sein. Bei Nichterfüllung gehen eventuelle Verfahrenskosten, Verwaltungsstrafen und Kosten zu erstellender Gutachten in jedem Fall zu Lasten des Lieferanten.
Sollte Ware nicht GlobalGAP zertifiziert sein, ist der Lieferant verpflichtet dies dem Obsthaus schriftlich vor Anlieferung mitzuteilen. Die Handelstätigkeit von Obsthaus mit biologischen Produkten wird von der Austria Bio Garantie zertifiziert.
5 Haftung
5.1 Mit Ausnahme von Personenschäden – für diese haftet Obsthaus ohne Beschränkung – haftet Obst- haus nur dann, wenn ein Schaden von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
5.2 Eine Haftung für entgangene Gewinne oder nicht erzielte Ersparnisse, für reine Vermögensschäden oder Folgeschäden sowie aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
6 Aufrechnungsverbot
6.1 Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Obsthaus Haller GmbH ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von Obsthaus nur mit unbestrittenen oder mit gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7 Datenschutz und Datenverwendung
7.1 Obsthaus wird sämtliche personenbezogenen Kundendaten, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt werden, ausschließlich zum Zweck und für die Dauer der Vertragsabwicklung sowie zur Zusendung von Produkt-und Angebotsinformationen im Rahmen der Bestimmungen des österreichi- schen Datenschutzgesetzes verwenden.
8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
8.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. 8.2 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. 8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Wien.